Mit dem Familienzuwachs beginnt für junge Familien ein komplett neuer Lebensabschnitt. Die Karriere tritt eine Zeit lang in den Hintergrund und Sie konzentrieren sich ganz auf Ihren Nachwuchs. Nach dieser wichtigen Phase mit der Familie wächst bei vielen der Wunsch nach der Rückkehr in den Job. Erfahren Sie, was Sie alles beachten müssen, um nach der Elternzeit problemlos wieder in den Job zurückzufinden!

Die Ausgangssituation

Im Regelfall wurde die Berufstätigkeit für maximal drei Jahre im Rahmen der Elternzeit unterbrochen. Das Arbeitsverhältnis hat somit weiter Bestand und es besteht ein Anspruch auf Wiedereinstieg in den alten Job (oder eine vergleichbare Stelle). Im Vorfeld der Rückkehr ist es zu empfehlen, sich rechtzeitig mit den Vorgesetzten abzustimmen, unter welchen Bedingungen ein Wiedereinstieg geplant ist. Oft wollen junge Eltern mit einer geringeren Stundenanzahl beginnen, was auch eine Veränderung im Verantwortungsbereich mit sich bringen kann (aber nicht muss!). Gehen Sie also frühzeitig in den Dialog und tauschen sich über die Rahmenbedingungen zum Wiedereinstieg aus. Erkundigen Sie sich auch aktiv nach Flexibilisierungsmöglichkeiten. Familienfreundlichkeit in Unternehmen sollte selbstverständlich sein!

Rückkehr aus der Elternzeit – FAQ

  • Habe ich einen Anspruch auf meinen alten Job?
    Ja, es besteht ein Anspruch auf Wiedereinstieg. Es muss sich allerdings nicht um dieselbe Stelle handeln, auch eine vergleichbare Position ist möglich.
  • Muss ich nach meiner Elternzeit direkt in Vollzeit arbeiten?
    Nein. Sie haben in der Regel einen Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung, wenn Ihr Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und Sie länger als 6 Monate dort beschäftigt sind. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Optionen!

  • Darf der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?
    Nein, in der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser Sonderstatus endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.

  • Verfällt durch die Elternzeit mein Urlaub?
    Nein, der Urlaubsanspruch bleibt prinzipiell bestehen. Allerdings darf pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs abgezogen werden.

  • Kann die Elternzeit auch vorzeitig enden?
    Ja, die Elternzeit kann auch vorzeitig beendet werden, und zwar dann, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis währenddessen kündigen.

Nach der Elternzeit kürzer treten: Downshifting

Downshifting – das ist das bewusste Kürzertreten im Job, um Prioritäten anders zu setzen. Viele wollen nach der Elternzeit nicht direkt in Vollzeit durchstarten, sondern beruflich erst einmal kürzer treten. Das ist auch möglich, denn der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung steht Ihnen nach der Elternzeit zu, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Allerdings müssen mehr als 15 Mitarbeiter in dem Unternehmen beschäftigt sein. Grundlage ist hier das Bundeselternzeit- und Elterngeld-Gesetz. Wichtig: Wenn die Stunden reduziert werden sollen, dann muss dies spätestens drei Monate vor Verkürzung bekannt gegeben werden.

Und was, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht?

Wenn Sie in kein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren, dann ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit um ein Beratungsgespräch zu kümmern. In den zuständigen Arbeitsämtern gibt es spezielle Ansprechpartner, die rein auf die Belange von Wiedereinsteigern spezialisiert sind. Die Arbeitsagentur bietet auch Wiedereinstiegsprogamme oder Umschulungen an, welche die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erleichtern. Schauen Sie sich in unserer Jobbörse um! Wir haben hunderte geeignete Stellen für den Wiedereinstieg.

Schon in der „Babypause“ die Zeit danach vorbereiten

Die Elternzeit können Sie aktiv nutzen, um sich darüber klar zu werden, wie es beruflich in Zukunft weitergehen soll. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:

  • Kehre ich gerne auf meine alte Stelle zurück?
  • Wünsche ich mir eine Veränderung?
  • Habe ich berufliche Ziele, die ich noch nicht erreichen konnte?
  • Wenn ja, was wäre notwendig, um diese zu erreichen?
  • Möchte ich mich fachlich noch einmal weiterentwickeln, zum Beispiel durch eine Fortbildung?

Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie sich eine Veränderung wünschen, sollten Sie natürlich nicht sofort kündigen. Sprechen Sie zunächst Ihren Arbeitgeber an. Eventuell können Sie Ihren Aufgabenbereich verlagern oder sich eine Fortbildung finanzieren lassen.

Unsere Tipps für die Elternzeit: Zeigen Sie Engagement und halten Sie Kontakt

Um den Bezug zu aktuellen Themen nicht zu verlieren und auch um mit Kollegen in Kontakt zu bleiben, können Sie anbieten, während der Elternzeit Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen zu übernehmen. Das erleichtert es Ihnen, „am Ball zu bleiben.“ Der wichtigste Tipp: Planen Sie regelmäßige Besuche bei den Kolleginnen und Kollegen ein und tauschen sich bei einem Kaffee über Neuerungen und Ereignisse aus. Networking ist alles! Bekunden Sie Interesse an den Strukturen und Themen und signalisieren Sie, dass Sie bereit sind für die Rückkehr.

Das Ende der Elternzeit vorbereiten – bleiben Sie selbstbewusst

Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie Sie sich die Balance zwischen Beruf und Familie vorstellen, dann fällt es Ihnen leichter, Ihre Vorstellungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und durchzusetzen. Übrigens: Sogar Führungspositionen können in Teilzeit ausgeübt werden! Sorgen Sie für eine transparente Kommunikation und unterbreiten Vorschläge, wie Sie sich in Projekte einbringen können. Ihr Arbeitgeber wird dies in der heutigen Arbeitsmarktsituation zu schätzen wissen.

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