Immer wieder sprechen uns unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Auffindbarkeit des Urlaubsanspruches auf der Lohnabrechnung an. Deshalb wollen wir allen Interessierten hierzu gerne eine Auskunft geben.

Urlaubsanspruch auf der Lohnabrechnung

Es ist richtig, dass der Urlaubsanspruch in vielen Unternehmen auf der Lohnabrechnung nicht dokumentiert wird. Dies gilt auch für persona service. Warum ist dies so?

Fakt ist, dass der Urlaubsanspruch stets abhängig von der Beschäftigungsdauer ist und somit von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren kann.

Zudem ist es gängige Praxis, dass alle Lohnabrechnungen für einen Abrechnungsmonat immer zur Mitte des jeweiligen Folgemonats versendet werden. Dann kann es durchaus passieren, dass Mitarbeitende in diesem Folgemonat bereits weitere Urlaubsansprüche geltend gemacht haben, die dann aber auf der Lohnabrechnung nicht dokumentiert würden. Folglich wäre dann der dokumentierte Urlaubsanspruch nicht korrekt.

Um hieraus resultierende Missverständnisse oder Eintragungsfehler zu vermeiden, hat sich das Unternehmen bewusst dazu entschieden, den Urlaubsanspruch auf der Lohnabrechnung nicht zu veröffentlichen.

Den korrekten Urlaubsanspruch erfragen

Wenn Sie dennoch in Erfahrung bringen möchten, wie Ihr tagesaktueller Urlaubsanspruch aussieht, sollten Sie sich einfach direkt an die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen wenden.

Wenn Sie bei persona service beschäftigt sind, dann sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Niederlassung doch einfach telefonisch oder persönlich an. Diese oder Ihre Abteilungsleitung können Ihnen anhand unseres Personalprogramms jederzeit gerne Auskunft über Ihren tagesaktuellen Urlaubsanspruch geben.

Wenn Sie nicht bei persona service arbeiten, lohnt sich ein Blick in unsere Jobbörse.

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